Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Jobtransit GmbH, Landshuter Straße 7, 84061
Ergoldsbach (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistun-
gen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeich-
net), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus Mitarbeitergewinnung
(nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen.

1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an
Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIE-
TER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen
Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.


1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung
ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der AN-
BIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allge-
meinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.‍

2. Leistungen
2.1. Der ANBIETER ist spezialisiert auf die Gewinnung von Recruiting Anfragen im Wege des
Online-Marketings sowie des Performance-Marketings.

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIE-
TER und KUNDE. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbean-
zeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entspre-
chende Vollmacht.


2.3. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen
der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen
und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte
Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.

2.4. Auf Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Wer-
bekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von
Gründen aussetzen.

2.5. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der
Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

2.6. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags
steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

3. Vertragsschluss

3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbean-
zeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der
KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich, in Text-
form (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

4. Vergütung

4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot gel-
tende Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.

4.2. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht
auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbre-
chen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht
auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.

4.3. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte
Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

4.4. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die
Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS
grundsätzlich unberührt.

4.5. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein
Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

5. Verzug
5.1. Etwaige Fristen zur Arbeitnehmerüberlassung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht,
bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämt-
liche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.

5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

5.3. Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626
Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Der ANBIETER ist berechtigt, die ge-
samte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als
Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige
anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

6. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeit-
punkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.

6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen In-
formationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforder-
lich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen
und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergü-
tungsanspruch des ANBIETERS unberührt.

6.3. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte und etwa Webseiten verantwortlich und hat zu gewähr-
leisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes
Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz-
recht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.

6.4. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung
nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via
Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.

7. Vertragslaufzeit

7.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erst-
laufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

7.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, beginnend der Bewerbungsprozess der Kandidaten.

7.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug und Rechnung möglich.
8.2. Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens
jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu er-
teilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskos-
ten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.
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9. Datenschutz, Geheimhaltung
9.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und
Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags-
verhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertrau-
lich behandelt.

9.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt ge-
wordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unter-
lagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungs-
pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

10. Nutzungsrecht

10.1. Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und
zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren
Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.

10.2. Der KUNDE räumt dem ANBIETER weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen
oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leis-
tungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Ver-
einbarung.


10.3. Der ANBIERET erhält vom KUNDE ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen
und Inhalte während der Vertragslaufzeit, sowie jegliche Inhalte für: Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial.


10.4. Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten
und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Wer-
beanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.

11. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so
dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

12. Allgemeine Bestimmungen


12.1. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts,
die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

12.2 Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative
Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Ver-
einbarung betrachtet.

12.3. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige ver-
einbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht.
Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.


12.4. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit
zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der
ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen All-
gemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benach-
richtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN an-
genommen.